Drei ganz alltägliche Fälle, die jedem Hundehalter passieren können und im Zweifel durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt sind:

Der Dackel, nennen wir ihn Gustav, lief brav an Frauchens rechter Seite an der Leine. Doch musste er auf der anderen Straßenseite etwas bemerkt haben, denn plötzlich sprang er vom Gehsteig auf die Straße. Ein Fahrradfahrer legte eine Vollbremsung ein, wobei er stürzte und sich schwer verletzte. Er verklagte die Hundehalterin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Eigentlich kann die Dalmatinerdame Adele keiner Fliege etwas anhaben. Als Sie jedoch aus der Narkose aufwachte biss sie der Tierärztin in die Hand, wodurch diese mehrere Wochen nicht arbeiten konnte. Obwohl der Hundehalter zum Zeitpunkt des Bisses nicht anwesend war, verklagte ihn die Tierärztin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Golden Retriever Willi liebt Besuch. Als ein Wagen in der Einfahrt hielt, konnte er es einfach nicht erwarten und sprang an der Wagentür hoch um den Besucher als erster zu begrüßen, wobei er jedoch den Lack verkratzte. Der Wagenhalter verklagte Willis Frauchen auf Schadensersatz.

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Die Hundehaftpflichtversicherung – Ein MUSS für den Halter eines Luxustieres

Die Hundehalterhaftpflicht, oder kurz Hundehaftpflicht, schützt den Hundehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor den Schadensersatzansprüchen Dritter, wie in den oben beschriebenen Alltagsfällen. Die Ansprüche gegen den Hundehalter berufen sich dabei auf §833 des BGB. Darin wird erläutert für welche Schäden, verursacht durch sein Tier, der Halter haften muss. Und dieser Paragraph hat es in sich, denn Halter eines Luxustieres haften auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) und somit fast immer.

Luxustier?

Ja, ihr lest richtig. In der Rechtsprechung wird zwischen Haustieren und Luxustieren unterschieden. Während Haustiere notwendig sind im Beruf, für die Erwerbstätigkeit oder den Unterhalt des Tierhalters, wie der Jagdhund des Försters oder der Hütehund des Schäfers, werden Luxustiere „nur“ aus Tierliebe oder aus Zeitvertreib gehalten. Die allermeisten von euch können sich also damit rühmen, Halter eines Luxustieres zu sein.

Es ist also durchaus möglich, dass euer Hund mal einen Schaden verursacht für den Ihr haften müsst. Und das kann dann sehr schnell sehr teuer werden. In einigen Bundesländern wurde die Hundehaftpflicht bereits in den jeweiligen Landeshundegesetzen als Pflichtversicherung festgeschrieben (Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), was aber im Umkehrschluss bedeutet, dass sie in einigen Bundesländern nicht verpflichtend ist. Jedoch gilt die Hundehaftpflicht, wie die Privathaftpflicht, als elementare Versicherung bei der die Frage nach einem „ob“ überhaupt nicht gestellt werden sollte. Sie ist ein MUSS.

Teilweise wird die Versicherung des Hundes bei der „normalen“ Haftpflichtversicherung mit angeboten. Deshalb ist es ratsam sich schon zu informieren, bevor ein Hund einzieht. Hilfe dabei bieten Portale wie Netzsieger, die Übersichten zu Anbietern und Rechnern zur Verfügung stellen.

Worauf ihr bei eurer Hundehaftpflichtversicherung achten solltet

Die Notwendigkeit der Hundehaftpflicht haben auch die Versicherungsunternehmen verstanden und entsprechend groß ist das Angebot. Wie bei vielen Versicherungen gibt es auch hier die Möglichkeit die Leistungen den persönlichen Bedürfnissen und der dem Geldbeutel anzupassen, daher hier ein paar Punkte auf die ihr achten solltet:

• Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro, besser 5 Millionen Euro, umfassen.

• Mietsachschäden sollten mindestens 250.000 Euro und Vermögenssachschäden 50.000 Euro umfassen.

• Die Versicherung sollte auch bei Verstoß gegen Halterpflichten eintreten (z.B. wenn euer Hund trotz Leinenpflicht nicht angeleint war oder keinen Maulkorb aufhatte obwohl es Pflicht gewesen wäre).

• Familienfremde Hundehüter (z.B. Nachbar, Freunde) sollten eingeschlossen sein.

• Deckschäden sollten versichert sein (bei Rassehunden kann das schnell teuer werden).

• Die Versicherung sollte auch bei im Ausland verursachten Schäden greifen.

• Hundewelpen sollten nach der Geburt mindestens sechs Monate automatisch mitversichert sein.

• Es sollte keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt geben, den ihr im Schadensfall selber zahlen müsst.

Mit diesen Punkten seid ihr schon gut gerüstet eine passende Haftpflicht für euren Luxusliebling abzuschließen. Solltet ihr bereits eine Hundehaftpflichtversicherung haben, könnt ihr überprüfen ob die eingeschlossenen Leistungen noch den empfohlenen Standards entsprechen.


Bei diesem Post handelt es sich um eine bezahlte Kooperation mit Netzsieger, wobei der Beitrag von uns selbst verfasst wurde. Wir freuen uns, wenn ein cooles Unternehmen den Wert unserer Arbeit erkennt und uns dafür bezahlt bzw. uns Produkte zum Testen zur Verfügung stellt. Nur so ist es uns möglich, unseren Blog in diesem Umfang zu bespielen und alle Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ganz unabhängig davon gilt: Über Produkte, die uns nicht überzeugen, wird nicht berichtet und wir versichern, unsere Meinung ist nicht käuflich.


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