Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Urlaubsland entwickelt, auch bei uns Hundehaltern. Kaum ein anderes europäisches Land ist so vielfältig. Von Bergen und Tälern, über klare Seen, bis hin zum Großstadtvergnügen in Bern, Basel oder Zürich, bietet die Schweiz im Grunde genommen alles, was man sich als Urlauber wünscht. Zahlreiche Skigebiete lassen das Herz der Wintersportler höher schlagen, und im Sommer bietet das weitreichende Wandernetz, Strecken für Jedermann, und Jederhund.

Einreise in die Schweiz

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Einreise in die Schweiz recht unkompliziert. Der Vierbeiner muss im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein, eine gültige Tollwutimpfung haben, wobei mittlerweile auch der 3-Jahres Impfstoff anerkannt wird, und er muss gechipt sein. Zur Tollwutimpfung ist noch wichtig, dass sie mindestens 21 Tage zurück liegen muss, was man bei der Urlaubsplanung durchaus im Hinterkopf behalten sollte.

Dass kupierte Hunde nicht in die Schweiz einreisen dürfen, gilt nur, wenn man länger als 3 Monate in der Schweiz bleibt. Für einen normalen Urlaub trifft diese Regelung nicht zu.

Last, but not least, und auch wenn es nur auf sehr wenige Hundler zutrifft: Es dürfen maximal 5 Hunde mit in den Urlaub genommen werden.

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Rasselisten in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es Rasselisten. Hier wird es allerdings ziemlich kompliziert, da jeder Kanton (ähnlich wie die Bundesländer in Deutschland), und davon gibt es immerhin 26 Stück, eigene Hundeverordnungen beschließt. Dies bedeutet, jeder Kanton hat das Recht eigene Rasselisten aufzustellen. So sind beispielsweise im Kanton Zürich die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier verboten. Auf der anderen Seite gibt es Kantone wie Bern oder Luzern die gar keine Rasselisten haben oder Kantone wie Tessin, auf deren Liste gleich 30 verbotene Rassen stehen. All das führt zu Verwirrung! Ich kann jedem, der mit einem Hund, der eventuell auf einer Rasseliste stehen könnte, in die Schweiz reist, nur raten, sich im Vorfeld sehr genau über das geplante Urlaubsziel zu informieren. Wichtig ist auch, zu bedenken, dass auch Rassen wie Dobermann oder Rottweiler auf derartigen Listen stehen können. Also, informieren!

Kommentar von Madlen: Im Kanton Zürich ist das Halten gewisser Hunde (Rassentypenliste II) verboten. Das ist richtig. Das gilt aber nur für Leute, die dort wohnen. Halte ich einen solchen Hund, darf ich mit dem Hund an der Leine und Maulkorb auch in den Kanton Zürich (wird auch oft gemacht!).

Verhaltensregeln in der Schweiz

Generell sind die Schweizer sehr aufgeschlossen und hundefreundlich. Dies wird besonders deutlich an Autobahnraststätten, wo es sogar Hundetoiletten gibt – oder auch bekannt als Hundeversäuberungsplatz. Wenn die Schweizer nämlich etwas gar nicht leiden können, dann ist es definitiv Hundekot. Ich kann nur jedem, der in Deutschland vielleicht doch – natürlich aus Versehen – mal einen Haufen liegen lässt, nur nahelegen, nehmt die Kacke auf und entsorgt sie. Immer. Schließlich sind wir in einem anderen Land zu Besuch, und dürfen uns auch gerne entsprechend benehmen.

Kommentar von Madlen: Auf was wir Schweizer natürlich sehr stolz sind: Wir haben wirklich an jeder Ecke einen Robidog stehen!

Eine allgemeine Leinen- oder gar Maulkorbpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Allerdings entscheidet hier auch wieder jeder Kanton für sich, in seiner eigenen Hundeverordnung. Oftmals sind landwirtschaftlichen Schutzzonen, Naturreservaten und Biossphären Hunde an der Leine zu führen. Auf eine Nichteinhaltung der Leinenpflicht kann ein Bußgeld von 50 Schweizer Franken, in etwa 48 Euro, erhoben werden. Allerdings werden, ähnlich wie in Deutschland, auch in der Schweiz keine gezielten Kontrollen durchgeführt. Noch dazu kommt, dass die Schweizer zwar die Hundeverordnung in ihrem Kanton kennen, aber nur selten die des Nachbarkantons, und somit schlicht und einfach selber nicht wissen, was nun wo erlaubt oder nicht erlaubt ist. Auch hier denke ich, reicht für uns Urlauber in erster Linie ein intuitives Handeln. Wenn mein Hund gehorcht, dann darf er ohne Leine laufen und gehorcht er nicht oder jagt sogar, gehört er an die Leine.

Übernachten

Ist man mit dem Zelt oder Wohnwagen unterwegs, so kann man aufatmen, denn auf den Campingplätzen sind Hunde in der Regel erlaubt. In den meisten Hotels, Ferienwohnungen und –häusern sind Hunde ebenfalls erlaubt, wobei man bei einem Urlaub mit mehreren Hunden abklären sollte, wie viele erlaubt sind. Auf den Hütten in den Bergen ist es ähnlich wie in Deutschland und Hunde sind in den Schlafräumen meistens nicht gestattet, dürfen aber oft in separaten Räumen übernachten. Wenn man also eine Wandertour mit seinem Hund plant, sollte man sich gründlich informieren und die Übernachtungen im Vorfeld abklären.

Kommentar von Madlen: In Hotels habe ich leider nicht nur gute Erfahrungen gemacht, dass ich schreiben würde, dass Hunde meistens erlaubt sind. Erst diesen Frühling musste ich komplett umorganisieren, da ich in der gewünschten Gegend tatsächlich KEIN Hotel fand, in welches ich mit meinem Hund willkommen war. Es waren alles kleine Hotels in kleineren Dörfchen.

Unterwegs

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Hunde ohne weitere Einschränkungen erlaubt, wobei sie allerdings den halben Fahrpreis eines Erwachsenen zahlen. Ebenfalls sind Hunde in den meisten Seil- und Zahnradbahnen erlaubt, ebenfalls halber Fahrpreis. Auf dem Wasser, sprich an Bord eines Schiffes, sind Hunde ebenfalls erlaubt, und bei der Bodenseeschifffahrt sogar kostenfrei. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Schweiz hier voll und ganz auf Touristen mit Hunden eingestellt ist und es kaum Hindernisse gibt.

Kommentar von Madlen: In den öffentlichen Verkehrsmittel sind Hunde bis zu 30 cm (misst niemand) in einer Transportbox gratis.

Wie bei uns, haben Hunde keinen Freifahrtsschein für das Baden in den Schweizer Seen. Hier entscheidet jede Gemeinde für sich, man muss entsprechende Schilder beachten bzw. sich im Vorfeld informieren. Ist ein Urlaub auf dem Campingplatz am See geplant, dann einfach kurz anrufen und nachfragen. Wir waren mal ein Wochenende auf einem Campingplatz bei Basel und dort durfte Mailo sogar mit an den Pool.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Schweiz ein sehr hundefreundliches Land ist, man sich aber, wie bei uns auch, an die ein oder andere Regel halten muss. Sehr positiv finde ich die zahlreichen hundefreundlichen Übernachtungsmöglichkeiten. Etwas negativ finde ich den halben Fahrpreis, den Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen müssen. Ich weiß, dass das auch in vielen deutschen Städten der Fall ist, aber ich verstehe bis heute den Sinn dahinter nicht.