Dinge, die für mich, und glücklicherweise vielen anderen Hundehaltern auch, selbstverständlich sind: Sobald die Sonne scheint, und die Temperaturen ansteigen, lasse ich meinen Hund nicht alleine im Auto zurück. Auch nicht kurz. Und auch nicht bei geöffnetem Fenster. Gar nicht.
Warum? Ich frage mich wirklich, ob ich diese Frage noch beantworten muss? Ich denke jeder von uns ist schon mal in ein aufgeheiztes Auto gestiegen? Wer dennoch eine Antwort braucht: Hund & Hitze
07.06.2015
München: Eine Ehepaar lässt seinen Hund im Auto zurück. In der prallen Sonne. Passanten werden durch das Jaulen des Hundes aufmerksam und verständigen die Polizei. Nachdem das Tier auf Klopfen an die Fensterscheibe nicht mehr reagiert, schlagen die Polizisten die Scheibe ein. Der Hund überlebt. Die Besitzer müssen sich wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzes verantworten.
04.07.2015
Hockenheim: Ein Mann geht einkaufen und lässt seinen Hund im Auto zurück. Bei glühender Hitze und über 30 Grad. Die Polizei lässt den Mann im Supermarkt ausrufen. Dieser zeigt sich uneinsichtig und erhält eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
08.07.2015
Basel: Die Polizei schlägt die Scheibe eines Autos ein und befreit einen Hund. Der Hund überlebt, aber die Besitzer bekommen eine Anzeige wegen Tierquälerei.
Welcher Folgen hat ein derartiges Verhalten für den Hundehalter?
Wer seinen Hund bei diesen Temperaturen alleine im Auto zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Dieses besagt im §1:
“Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”
(Lesetipp: Der Hund im Gesetz)
Ein Hund, der bei hohen Temperaturen alleine im Auto leidet, hat Schmerzen und kann Schäden davon tragen. Bis hin zum Tod. Deswegen ist dieses Verhalten eines Hundebesitzers zu Recht als grob fahrlässig einzustufen und der Hundehalter muss mit einer Anzeige rechnen. Leider handelt es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit, die lediglich ein Bußgeld zur Folge hat.
Toll, oder? Da führt man wissentlich seinem Tier Schmerzen zu, und was passiert? Im Grunde genommen, nicht viel. Zum einen sollte ein solch grob fahrlässiges Verhalten härter bestraft werden und zum anderen bin ich immer wieder aufs Neue schockiert wie “lasch” unsere Gesetze doch sind. Ein Tier quälen zieht oft nur ein Bußgeld hinter sich nach, aber wenn jemand Steuern hinterzieht, wandert derjenige, in das Gefängnis? Kein Geld der Welt kann mit dem Leben eines Hundes oder jedes anderen Tieres gleich gesetzt werden, beziehungsweise in diesem Fall, höher gestellt werden. Unverständlich.
Liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, dann muss die Polizei eingreifen. Der leidende Hund im verschlossenen Auto in der Sonne, ist zweifelsohne ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Demnach ist es die Pflicht der Polizei zu handeln und den Hund zu befreien. Die Schäden, die am Auto entstehen, beispielsweise die eingeschlagene Autoscheibe, muss der Hundehalter selbst tragen.
Darf ich im Notfall selber handeln und die Scheibe einschlagen? Mache ich mich strafbar? Und wer kommt für den Schaden auf?
Das sind die Fragen, die sich die meisten Hundehalter und andere Tierfreunde stellen. Bevor ich etwas zur gesetzlichen Lage sage, möchte ich meine eigenen Ansichten darstellen. In unserer heutigen Gesellschaft wird viel zu häufig weggesehen und anderes Leid ignoriert – und damit meine ich nicht nur einen Hund bei hohen Temperaturen in einem verschlossenen Auto. Natürlich, sollte niemand in eine Angelegenheit eingreifen, um Zivilcourage zu zeigen, und sich dabei selbst in Gefahr bringen! Sieht man aber einen Hund in einem verschlossenen Auto leiden, dann besteht kaum eine Gefahr für einen selbst. Jeder, sollte in so einem Fall Zivilcourage zeigen! Jeder! Wenn ich ein parkendes Auto mit einem Hund darin sehe, dann rufe ich sofort die Polizei. Bei einer Außentemperatur von 30°C erhitzt sich der Innenraum des Fahrzeuges innerhalb von 30 min auf 46 Grad (siehe Infografik). Jeder der schon einmal auf die Polizei gewartet hat, weiß sehr genau, dass 30 min knapp werden könnten. Wenn sich die Situation des Hundes verschlechtert oder der Hund nicht mehr reagiert, dann ist handeln angesagt. Ich schlage die Fensterscheibe ein, und in diesem Moment ist es mir völlig egal mit welchen Konsequenzen ich persönlich rechnen muss. Hier geht es in erster Linie um den Hund!
Die Polizei und Rechtsanwälte empfehlen, die Scheibe nicht selbst einzuschlagen, sondern die Polizei zu verständigen und auf das Eintreffen dieser zu warten. Wenn akuter Handlungsbedarf besteht, darf man selber handeln und die Scheibe einschlagen. Allerdings ist das Einschlagen einer fremden Autoscheibe eine Sachbeschädigung, und man selbst muss im Nachhinein nachweisen, dass Gefahr im Verzug war und man handeln musste.
Mein persönlicher Tipp
Wenn Gefahr im Verzug ist, und man die Scheibe einschlagen muss, dann ist es ratsam andere Passanten aufmerksam zu machen und sich so Zeugen zu holen. Außerdem hat heutzutage so ziemlich jeder ein Smartphone dabei, und man kann den Hund filmen. Im Zweifel kann so ein Handyvideo beweisen, dass man im Sinne des Tierschutzgesetzes gehandelt hat.