Wir sind uns einig: Damit wir im Fall der Fälle abgesichert sind, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für unseren Hund absolut notwendig. Ebenso das die Kosten insbesondere bei Personenschäden stark in die Höhe gehen können, ist den meisten von uns bekannt. Aber wie hoch genau? Und welche Gerichtsurteile gab es diesbezüglich in den vergangenen Jahren? Im Folgenden werden wir einige Fallbeispiele anschauen. Allerdings muss man immer bedenken, dass es sich hierbei um Entscheidungen im Einzelfall handelt. Dennoch wird mehr als klar, warum die Hundehaftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist.
Fallbeispiel Nr. 1: Zusammenstoß zwischen Radfahrer und nicht angeleinten Hund
Jeder von uns kennt es. Wir gehen mit unserem Hund spazieren. Rechts ist ein Streifen für Fußgänger, links für Radfahrer. Wauzi gehorcht gut und darf deswegen ohne Leine laufen. Heute riecht es am linken Rand besonders gut. Da muss unsere Fellnase natürlich hin und nachsehen, was dort so gut riecht. Frauchen öffnet gerade noch den Mund, um den Vierbeiner zurückzurufen, da gibt es schon den Knall. Zack ist es passiert und der Radfahrer, der soeben mit unserem Vierbeiner kollidiert ist, liegt am Boden. Oh weia!
Ist der Radfahrer zu Schaden gekommen, handelt es sich um Personenschäden, die durch den Hund verursacht wurden. In diesem Fall greift die Hundehaftpflichtversicherung. Derartige Unfälle können schwerwiegende Konsequenzen haben. So kam es in einer Grünanlage zum Sturz einer Radfahrerin, aufgrund eines freilaufenden Golden Retrievers. Die Radfahrerin zog sich als Folge des Sturzes schwerwiegende Kopfverletzungen zu mit der Folge einer Schwerbehinderung. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Hundebesitzerin 75.000 Euro Schadensersatz sowie eine lebenslange monatliche Rente von 250 Euro zahlen musste. (OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2001 – 27 U 6/01)
Fallbeispiel Nr. 2: Hund beißt den Tierarzt im Aufwachraum
Lange Zeit habe ich geglaubt, dass ein Tierarzt auf eigene Gefahr handelt und es sozusagen sein Berufsrisiko ist von seinem tierischen Patienten verletzt zu werden. So ist es allerdings nicht, denn der Tierarzt kommt lediglich seinem Behandlungsvertrag nach und handelt somit nicht auf eigene Gefahr. Unser Mailo war ein super braver Hund, der im Alltag im Traum nicht auf die Idee gekommen wäre, zu schnappen. Unter Schmerzen verhält sich aber jedes Tier anders und so zog ich zur Sicherheit unserer Tierärztin meinem Hund in bestimmten Situationen freiwillig einen Maulkorb an.
Um eine Streitsumme von 115.000 Euro ging es vor dem Oberlandesgericht Celle. Ein Tierarzt wurde von einem Schäferhund gebissen. Der Hund war nach einer Narkose im Aufwachraum und der Tierarzt wollte den Gesundheitszustand überprüfen, als es zu dem Vorfall kam. Letztendlich sprach das Oberlandesgericht dem Kläger nur 50% der Streitsumme zu, welche aber immer noch auf 57.500 Euro festgelegt wurde. (OLG Celle, Urteil vom 11.06.2012 – 20 U 38/11)
Fallbeispiel Nr. 3: Frau fällt über einen schlafenden Hund
Hand hoch, wer ist noch nicht über seinen schlafenden Hund gestolpert? Und ihr habt sicher auch schon festgestellt, dass Wauzi sich stets mitten in den Weg legt. Den sogenannten Verkehrsweg. So war es auch in dem Fall, der 2013 vor dem Landgericht Hagen entschieden wurde. Die Klägerin stürzte im Kassenbereich eines Reitsportgeschäftes über den schlafenden Hund der Ladenbesitzerin. Die Frau stürzte über den Hund, fiel unglücklich und verletzte sich am Knie. Durch den Heilungsprozess konnte sie zeitweise nicht in ihrem eigenen Haus wohnen und so entstanden neben dem Schmerzensgeld von 15.000 Euro auch noch beträchtliche Unterbringungskosten. (OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2013 – 19 U 96/12)
Die Tierhalterhaftpflicht ist ein MUSS
Neben diesen Beispielen gibt es zwar auch einige Urteile, die zu Gunsten des Hundehalters ausgingen, dennoch ist klar geworden, um welche Summen es gehen kann. Die Tierhalthaftpflicht ist eine sogenannte freiwillige Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder Hundehalter frei entscheiden kann, ob er eine Versicherung abschließen möchte oder nicht. Ist unser Hund aber nicht versichert, droht, wie anhand der Beispiele dargestellt, im Falle eines Schadens schnell der Ruin. Häufig geht es vor Gericht dann um das Schmerzensgeld und dieses kann ganz schnell in den hohen fünfstelligen Bereich steigen.
Die Tierhalterhaftpflicht von CosmosDirekt
CosmosDirekt ist ein sogenannter Direktversicherer, was bedeutet, dass Kostenvorteile direkt dem Endkunden zu Gute kommen. Ebenfalls positiv finde ich die 24 h Erreichbarkeit, was im Schadensfall sehr wichtig ist. Die Tierhalterhaftpflicht von CosmosDirekt schützt uns Hundehalter vor Schadensersatzansprüchen, die durch unseren Hund verursacht wurden. CosmosDirekt bietet zwei verschiedene Pakete: den Basis-Schutz und den Comfort-Schutz. Im Basis-Schutz sind Personen- und Sachschäden bis 5 Millionen Euro versichert, im Comfort-Schutz bis 10 Millionen. Außerdem sind im Comfort-Schutz Mietsachschäden bis 100.000 Euro mitversichert – ein absolutes Muss für Hundehalter, die in Mietwohnungen leben. Der Beitrag berechnet sich letztendlich anhand der Laufzeit, der Anzahl zu versichernder Hunde und der möglichen Selbstbeteiligung. Wie bei anderen Versicherungen auch, schließt CosmosDirekt allerdings einige Hunderassen, wie beispielsweise Pitbull und Rottweiler, aus.
Bei diesem Post handelt es sich um eine Kooperation mit CosmosDirekt. Wir freuen uns, wenn ein cooles Unternehmen den Wert unserer Arbeit erkennt und uns dafür bezahlt bzw. uns Produkte zum Testen zur Verfügung stellt oder uns zu einem coolen Event einlädt. Nur so ist es uns möglich, unseren Blog in diesem Umfang zu bespielen und alle Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ganz unabhängig davon gilt: Unsere Meinung ist nicht käuflich.